AGB



1 Allgemeines
1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Annika Will durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. (2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen. (3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). (4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Annika Will unterliegen. Reklamationen hinsichtlich dies, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografien sind daher ausgeschlossen. Änderungswünsche an separaten Bildern können zusätzlich beauftragt werden (s. Vergütung). (5) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Annika Will ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich erwünscht ist. (5) Grundlage für den Vertrag ist das Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. (6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande und gilt als angenommen, sofern kein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt. (7) Der Auftraggeber übernimmt die Kosten im Falle eines durch den Auftraggeber oder dessen Gästen verursachten Schaden am Equipment von Annika Will.


2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu. (2) Der Auftragnehmer überträgt ein einfaches Nutzungsrecht der Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nur für private Zwecke erlaubt. (3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. (4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. (5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz. (6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Originaldateien, wie RAW-Dateien oder Film-Rohmaterial verbleiben beim Auftragnehmer. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Übergabe der Fotografien erfolgt über eine Onlinegalerie mit passwortgeschütztem Zugang und ist für 6 Wochen verfügbar. Eine Verlängerung kann nach Absprache erfolgen. (7) Der Auftragnehmer darf die Bilder in Abstimmung und Erlaubnis mit dem Auftraggeber im Rahmen seiner Eigenwerbung publizistisch verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, soziale Medien wie Instagram, Facebook, Pinterest etc.) Ist dies nicht gewünscht, muss dies der Fotografin mitgeteilt werden. Die Zustimmung über die Veröffentlichung und Verwendung von besagten Fotos kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden. Ansonsten ist die Einwilligung unbegrenzt gültig.


3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Tagessatz, Stundensatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen. (2) Für einen verbindlichen Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% auf das Konto der Fotografin fällig. (3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers. (4) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird der Überstunden-Satz laut Angebot je angefangene Stunde berechnet. (5) Für gesonderte Änderungswünsche im Rahmen einer einfachen Bildretusche (Helligkeits- und Farbanpassungen, Schwarz/Weiß- und Buntbildbearbeitung sowie einfache Beautyretusche) werden mit 5,00 €/Bild zusätzlich berechnet. (6) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag nach verbindlicher Buchung zurück, so wird bei Hochzeiten und Shootings eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrags als Ausfallhonorar einbehalten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. (7.1) Ist der Auftraggeber durch behördliche Auflagen oder staatlich angeordnete Einschränkung im Rahmen von Covid-19 verpflichtet, den reservierten Termin abzusagen, ist eine kostenlose Umbuchung auf ein neues Datum möglich. Falls kein neuer Termin gefunden werden kann, wird die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr durch einen Gutschein mit dem entsprechenden Wert ersetzt. Das Datum der Stornierungsbestätigung gilt als Ausstelldatum des Wertgutscheins (siehe „ 6 Einlösung von Wertgutscheinen“). (7.2) Möchte der Auftraggeber im Rahmen von Covid-19 den verbindlich gebuchten Termin aus persönlichen Gründen verschieben, ist eine einmalige kostenlose Umbuchung auf ein neues Datum möglich, sofern Annika Will an diesem Termin verfügbar ist und der Auftraggeber den dann gültigen Konditionen zustimmt. Diese können sich für Ist dies nicht gewährleistet, der Termin soll komplett abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, ist eine Rückzahlung der Terminreservierungsgebühr oder Gutscheinumwandlung leider nicht möglich. (7.3) Die mit einer Verschiebung oder Absage verbundenen, vom Auftraggeber bereits geleisteten Reisenebenkostenwerden vom Auftraggeber getragen. 8) Eine Absage muss auf schriftlichem Wege nach Bekanntgabe schnellstmöglich, jedoch bis spätestens 4 Wochen vor dem reservierten Termin der Hochzeit erfolgen, um von etwaigen Ersatzleistungen Gebrauch machen zu können. (9) Die angegebenen Preise gelten für das jeweilige Angebot und verstehen sich als Bruttopreise, in denen 19% MwSt. enthalten sind und gesondert ausgewiesen werden.


4 Haftung
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. (4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, Coronamaßnahmen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Annika Will in diesem Falle dringend um einen Ersatz bemühen! (6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.


5 Einlösung von Geschenkgutscheinen
(1) Der erworbene Geschenkgutschein kann ab dem Kaufdatum innerhalb von einem Jahr für ein beliebiges Shooting bei Annika Will eingelöst werden. (2) Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind in diesem Zeitraum einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. (3) Bei einer Buchung des Shootings können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Buchung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der vom Auftragnehmer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. (4) Das Guthaben eines Geschenkgutscheins kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Ein Weiterverkauf des Gutscheins ist nicht erlaubt. (5) Der Geschenkgutschein ist an keine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist möglich. Anspruchsberechtigt zur Einlösung des Gutscheins ist, wer über den Gutschein verfügt. (6) Die kostenlose Anfahrt von Köln innerhalb von 20 km ist im Gutscheinwert inbegriffen, jeder weiterer Kilometer wird mit 0,60 € zusätzlich berechnet.


6 Einlösung von Wertgutscheinen
(1) Der erworbene Wertgutschein kann ab dem Ausstelldatum innerhalb von 3 Jahren für ein beliebiges Shooting bei Annika Will eingelöst werden. (2) Wertgutscheine und Restguthaben bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Gutscheinausstellung einlösbar sind in diesem Zeitraum einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. (3) Bei einer Buchung für ein Shooting oder eine Hochzeitsreportage können auch mehrere Wertgutscheine eingelöst werden. Reicht der Wert des Gutscheins zur Deckung der Buchung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der vom Auftragnehmer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. (4) Das Guthaben eines Wertgutscheins kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Ein Weiterverkauf des Gutscheins ist nicht erlaubt. (5) Der Wertgutschein ist an keine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung auf Dritte ist möglich. Anspruchsberechtigt zur Einlösung des Gutscheins ist, wer über den Gutschein verfügt. (6) Die kostenlose Anfahrt von Köln innerhalb von 20 km ist im Gutscheinwert inbegriffen, jeder weiterer Kilometer wird mit 0,60 € zusätzlich berechnet.


7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der folgenden Website nachzulesen: annikawill.de/datenschutz

8 Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. (2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einer E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. (3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9 Generative KI
(1) Aus ästhetischen Gründen wird für die Retusche von peripheren Bildinhalten punktuell generative KI genutzt, um Störelemente im Hintergrund zu entfernen.

Stand 06/24