AGB



1 Allgemeines
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Annika Will durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB gelten. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(2) “Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).

(3) Grundlage für den Vertrag ist das Angebot der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden.

(4) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes (Buchungsbestätigung) oder Zusendung eines Vertrags zustande und gilt als angenommen, sofern kein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt.

(5) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Die Fotografin stellt standardmäßig eine Mischung aus Farb- und Schwarz-Weiß-Fotos zur Verfügung. Sollte dies nicht oder anders gewünscht sein, ist dies der Fotografin vor dem Auftragsdatum mitzuteilen.
(6) Die Auftraggeber*innen werden darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen hinsichtlich dies, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotos sind daher ausgeschlossen. Änderungswünsche an separaten Bildern können zusätzlich beauftragt werden (s. Vergütung).

(7) Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

(8) Ab einer Begleitung von sechs Stunden sind der Fotografin angemessene Pausen (inkl. Verpflegung nach Absprache) zu gewähren.

(9) Die Auftraggeber*innen erhalten ausschließlich bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial im JPEG-Format. Originaldateien, wie RAW-Dateien oder Film-Rohmaterial verbleiben bei der Fotografin. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(10) Die Übergabe der Fotos erfolgt innerhalb von 6-8 Wochen (falls nicht anders abgesprochen) über eine Onlinegalerie mit passwortgeschütztem Zugang und ist ab Erhalt 6 Wochen gültig. Eine Verlängerung des Zugriffs kann nach Absprache erwirkt werden. Die Auftraggeber*innen werden dazu angehalten die gelieferten Bilder rechtzeitig und hochauflösend herunterzuladen und sicher abzuspeichern.

(11) Bei der Beauftragung von analogen Filmpaketen wird darauf hin weisen, dass trotz größter Sorgfalt kann keine Garantie übernommen werden kann, dass alle Aufnahmen technisch einwandfrei gelingen. Es wird keine Haftung für Bildverluste, Belichtungsfehler oder sonstige technische Ausfälle, die auf Defekte der analogen Kamera oder des Films zurückzuführen sind, übernommen. Da analoge Technik naturgemäß störanfälliger als digitale Systeme sind, trägt dieses Risiko der Auftraggeber.

(12) Es wird darauf hin gewiesen, Aufnahmen mit Blitz erstellt werden könnten. Falls bekannt sein sollte, dass Personen empfindlich darauf reagieren oder unter Epilepsie o.Ä. leiden, wird geben, dies im Voraus mitzuteilen.


2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.

(2) Die Fotografin überträgt ein einfaches Nutzungsrecht der Fotos auf die Auftraggeberinnen. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nur für private Zwecke erlaubt. Mit der Verwendung der Fotos werden die Auftraggeberinnen gebeten, die Fotografin zu nennen und entsprechend in sozialen Netzwerken mit dem Profil zu markieren und zu verlinken.

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotos im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch die Auftraggeberinnen selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Fotos, welche durch die Auftraggeberinnen oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotos gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf die Auftraggeber*innen über.

(5) Die Fotografin darf die Bilder in Abstimmung und Erlaubnis mit den Auftraggeberinnen im Rahmen der Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf ihrer Website, Instagram o.Ä.. Die Zustimmung über die Veröffentlichung und Verwendung von besagten Fotos kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden. Ansonsten ist die Einwilligung unbegrenzt gültig. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, tragen die Auftraggeberinnen.


3 Vergütung und Leistungsstörungen
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Tagessatz, Stundensatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und von dem Auftraggeber*innen entsprechend getragen.

(2) Die angegebenen Preise gelten für das jeweilige Angebot und verstehen sich als Bruttopreise, in denen 19% MwSt. enthalten sind und gesondert ausgewiesen werden.

(3) Für einen verbindlichen Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% auf das Konto der Fotografin fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Fotografin.

(5) Wünschen die Auftraggeber*innen eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird der Überstunden-Satz laut Angebot je angefangene Stunde berechnet.

(6) Änderungswünsche wie z.B. Haut- und Beautyretusche werden mit 5,00 €/Bild zusätzlich berechnet. Selbes gilt für die zusätzliche Umwandlung zu Bunt-/oder Schwarz-Weiß ab einer Bildanzahl von mehr als 30 Bildern.

(7) Stornieren die Auftraggeberinnen die vereinbarte Leistung, entsteht der Fotografin ein Vermögensschaden, der mit 50 Prozent des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird. Ausnahmen hiervon sind der Krankheitsfall der Auftraggeberinnen oder ein Todesfall innerhalb Familie, die zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führen.

(8) Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.Ä. nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichten die Auftraggeberinnen auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, eine/n gleichwertige/n Ersatzfotografin zu stellen.

(9) Die Anfahrt aus Köln wird mit 0,60 € für jeden gefahrenen Kilometer berechnet. Freibeträge werden im jeweiligen Angebot vermerkt und entsprechend berücksichtigt.


4 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfinnen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die die Fotografin oder ihre Erfüllungsgehilfinnen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust der Fotos (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

(4) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, etc.) keine Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(5) Die Auftraggeberinnen übernehmen die Kosten im Falle eines durch die Auftraggeberinnen oder dessen Gästen verursachten Schaden am Equipment der Fotografin.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotos bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.


5 Widerrufsrecht
(1) Die Auftraggeberinnen haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit der Fotografin zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Auftraggeberinnen die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Fotografin mittels eindeutiger, schriftlicher Erklärung (z.B. einer E-Mail) der Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, vorliegen. Bereits erbrachte Dienstleistungen oder (Neben-)Kosten werden den Auftraggeber*innen in Rechnung gestellt.


6 Geschenkgutscheine
(1) Ein erworbener Geschenkgutschein kann ab Kaufdatum innerhalb von einem Jahr für ein beliebiges Shooting eingelöst werden.

(2) Geschenkgutscheine und Restguthaben sind in diesem Zeitraum einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.

(3) Bei einer Buchung eines Shootings können mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Buchung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der von der Fotografin angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

(4) Das Guthaben eines Geschenkgutscheins kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Ein Weiterverkauf des Gutscheins ist nicht erlaubt.

(5) Der Geschenkgutschein ist an keine bestimmte Person gebunden. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist möglich. Anspruchsberechtigt zur Einlösung des Gutscheins ist, wer über den Gutschein verfügt.

(6) Die Anfahrt innerhalb Kölns ist kostenlos, jeder weiterer Kilometer wird mit 0,60 € berechnet.


7 Datenschutz
(1) Die Auftraggeber*innen erklären sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Weiteres auf www.annikawill.de/datenschutz

8 Generative KI
(1) Aus ästhetischen Gründen wird für die Bildretusche von peripheren Bildinhalten punktuell generative KI genutzt, um Störelemente im Hintergrund zu entfernen.